Anleitung
Im Portal einen geschlossenen Vorgang wieder öffnen
Aus Sicht der meldenden Person: Das Problem ist nach dem Schließen wieder da. Sie öffnen den Vorgang im Mitarbeiterportal mit Begründung wieder, solange die Frist läuft.
4 min Lesezeit · Oktober 2026
Ist ein Vorgang geschlossen und das Problem kommt zurück, müssen Sie nicht von vorn melden. Öffnen Sie den Vorgang wieder, solange die Frist läuft. Die Regeln stehen im Überblick. Wenn die Lösung schon vor dem Schließen nicht geholfen hat, lesen Sie Im Portal melden, dass die Lösung nicht geholfen hat.
Das brauchen Sie
Sie sind die meldende oder die betroffene Person. Die Wiedereröffnungsfrist muss noch laufen. Wie lange sie dauert, legt Ihre Administration je Priorität fest.
Beispiel im Artikel: Der Vorgang Dockingstation erkennt den zweiten Monitor nicht ist geschlossen. Nach dem nächsten Windows-Update ist der zweite Monitor wieder verschwunden.
Schritt 1: Den geschlossenen Vorgang finden
Klicken Sie im Portal oben auf Meine Vorgänge. Geschlossene Vorgänge stehen im Reiter Erledigt. Klicken Sie dort auf die Nummer des Vorgangs.

- 1Reiter Erledigt
- 2Vorgang öffnen
Warum Erledigt? Offene und erledigte Vorgänge sind getrennt, damit Ihre Liste übersichtlich bleibt.
Schritt 2: Wieder öffnen wählen
Der Vorgang zeigt das Kennzeichen Geschlossen. Unter Aktionen steht der Knopf Wieder öffnen. Klicken Sie darauf.

- 1Wieder öffnen
Schritt 3: Begründen und absenden
Es öffnet sich ein Dialog Wieder öffnen. Tragen Sie bei Begründung ein, was wieder auftritt, und klicken Sie auf Absenden.

- 1Begründung
- 2Absenden
Warum eine Begründung? Der Servicedesk soll wissen, was neu ist: dieselbe Ursache oder ein anderer Auslöser.
Danach steht der Vorgang wieder auf In Bearbeitung und hat neue Fristen. Der Servicedesk sieht ihn mit dem Kennzeichen wiedereröffnet und dem Zähler, wie oft er schon wiedereröffnet wurde.
Wenn etwas nicht klappt
- Das Portal sagt: Das ist für diesen Vorgang derzeit nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an den Servicedesk. Meist ist die Wiedereröffnungsfrist abgelaufen, oder für die Priorität ist keine Wiedereröffnung vorgesehen. Melden Sie das Problem dann als neue Störung und nennen Sie die alte Nummer.
- Der Knopf Wieder öffnen fehlt. Sie sind weder meldende noch betroffene Person, oder der Vorgang wurde abgebrochen.
- Der Vorgang hat sich inzwischen geändert. Das Portal lädt den neuen Stand. Prüfen Sie ihn und versuchen Sie es erneut.