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Digitalisierung und der Datenschutz

Das Fundament der Digitalisierung beruht auf der Sammlung, Speicherung und Analyse von Daten. Sie ist die Grundlage für vernetzte Arbeit und der zunehmenden Interaktion von Mensch und Maschine. Dafür braucht man vor allem eins: Eine große Menge an Informationen. Die notwendigen Maßnahmen, die den Datenschutz betreffen, sollten nicht ohne ein klares Konzept beginnen und nicht nur klären, wie mit Informationen von Kunden umgegangen wird, sondern auch wie die Daten der Mitarbeiter geschützt werden müssen.

Wie werden die Daten „schutzkonform“ geschützt?

Datenschutzkonform bedeutet: Nicht alles ist erlaubt, was möglich ist. Die Technischen Möglichkeiten, in Zeiten der Digitalisierung, die zur Gewinnung und Auswertung von Kundenverhalten eingesetzt werden, sind enorm gestiegen. Daten können heute mehr Einblicke geben als früher. Genau hier greifen die gesetzlichen Datenschutzanforderungen, die den Umgang mit ihren Daten streng reguliert.

In Deutschland unterliegen die Rechte des Einzelnen dem Grundgesetz. Der Kunde aber auch die Mitarbeiter haben das Recht, selbst über die Weitergabe, die Verarbeitung und den Zweck seiner persönlichen Daten entscheiden zu dürfen.

Unternehmen müssen dem Datenschutz eine hohe Priorität einräumen, denn es erwartet sie, bei Misshandlung, finanzielle Strafen.

Der Datenschutz der Kunden

Business Intelligence bietet Unternehmen Methoden und Werkzeuge, um aus Kundendaten vielfältige Erkenntnisse zu gewinnen. Diese bringen den Firmen große Vorteile, denn basierend auf gewonnene Informationen können neue, strategische Schritte abgeleitet werden. Datenschutz beginnt hier bereits mit der Gewinnung von Kundendaten, für die eine Erlaubnis des Kunden erforderlich ist. Nach der Gewinnung folgt die Speicherung der Kundendaten, die ebenfalls vom Gesetzgeber geregelt ist. Als Kritisch muss hier die Verarbeitung und Auswertung der Daten betrachtet werden. Einzelne Personen, die im Zusammenhang der Analysen und Profilerstellung stehen, dürfen nicht mehr identifizierbar sein.

Unternehmen möchten mit ihren Kunden den von ihnen erwünschten Dialog führen, nicht zuletzt um sich von ihren Mitbewerbern abzugrenzen und den Kunden in den Mittelpunkt zu stellen. Dies ist nur mit einer offenen Kommunikation zu bewerkstelligen. Kunden sollen die Möglichkeit haben selbst entscheiden zu können, ob sie personalisierte Werbung erhalten möchten oder nicht. Dies lässt sich am besten mit einer transparenten Einverständniserklärung durchführen.

Wenn Kundendaten erhoben und verwendet werden, muss der Kunde diesen zustimmen. Die Einwilligung kann elektronisch abgegeben werden und muss bewusst erteilt werden. Erteilen Kunden ihre Einwilligung nicht, können sie trotzdem zu Analysezwecken verwendet werden. Die Daten müssen jedoch zuvor pseudonymisiert werden und es darf kein explizierter Wiederspruch existieren.

Der Datenschutz und die Mitarbeiter

Beschäftigt sich ein Unternehmen mit der digitalen Transformation besteht die zentrale Herausforderung darin, dass hohe Niveau der Datensicherheit zu gewährleisten. Dies muss vor allem in Abstimmung mit dem Beschäftigtendatenschutz in Deutschland stattfinden.

Der Schutz der Mitarbeiterdaten ist höchst sensibel, da diese in Abhängigkeitsverhältnis mit ihrem Arbeitgeber stehen.

Die Gestaltungsmacht der Unternehmen wird durch die im Betriebsverfassungsgesetz verankerte Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen beschränkt. Mit der zunehmenden digitalen Transformation von Betriebsabläufen gewinnt dieser Zustand an Bedeutung, da die meisten Tätigkeiten meistens unter die Regelung fallen.

Unternehmen brauchen die nötigen Ressourcen, um als kompetenter Partner im betrieblichen Veränderungsprozess agieren zu können. Verschlüsselung und Anonymisierung können zu Sicherstellung des Datenschutzes beitragen.

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